Scheinselbstständigkeit - Recherche am Laptop

Scheinselbständigkeit: Definition, Kriterien und Checkliste

Ob 5/6-Regelung oder feste Arbeitszeiten: Diese und weitere Faktoren können Indizien für eine Scheinselbständigkeit sein. Wir geben einen Überblick über Kriterien, Prüfungsverfahren und Konsequenzen von Scheinselbständigkeit für Freiberufler:innen, Freelancer:innen und Unternehmen. Mit unserer Checkliste bist Du bestens über das Thema informiert und kannst Scheinselbständigkeit vermeiden.
31
März
2026

Scheinselbständigkeit: Das Wichtigste in Kürze

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar als selbstständig auftritt, tatsächlich aber wie ein:e Beschäftigte:r arbeitet, also insbesondere weisungsgebunden ist und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert wird.

Wer ist von Scheinselbständigkeit betroffen?

Von Scheinselbständigkeit betroffen sein können Freelancer:innen, Freiberufler:innen, Solo-Selbstständige sowie Unternehmen, die externe Spezialist:innen projektbezogen einsetzen. Besonders sensibel sind lang laufende Einsätze, stark integrierte Rollen und Konstellationen mit nur einem wesentlichen Auftraggeber.

Wer prüft Scheinselbständigkeit?

Prüfungen erfolgen typischerweise durch die Deutsche Rentenversicherung, etwa im Rahmen von Betriebsprüfungen. Zusätzlich können Auftraggeber und Auftragnehmer ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen.

Welche Folgen hat Scheinselbständigkeit?

Je nach Einzelfall können Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden; außerdem können weitere steuerliche und arbeitsrechtliche Folgen entstehen. Für Unternehmen ist das Risiko meist besonders hoch, weil die praktische Durchführung des Einsatzes stark gewichtet wird.

Was solltest Du tun?

Nicht nur den Vertrag optimieren, sondern vor allem die Praxis der Zusammenarbeit sauber gestalten: klare Leistungsbeschreibung, Ergebnisorientierung, dokumentierte Selbstständigkeit und bei Unsicherheit eine Statusfeststellung.

Was ist Scheinselbstständigkeit?
Definition

Der Begriff der Scheinselbständigkeit stammt aus dem Sozialversicherungsrecht. Gemeint sind Konstellationen, in denen eine Person zwar vertraglich als selbstständig eingesetzt wird, tatsächlich aber die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung erfüllt.

Es handelt sich also um eine:n Freiberufler:in oder Freelancer:in, die oder der zwar im Arbeitsalltag in persönlicher Abhängigkeit von einem Unternehmen arbeitet, für die:den jedoch keine Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer abgeführt wird. Von Scheinselbstständigkeit können sowohl Freiberufler:innen und Freelancer:innen als auch die sie beauftragenden Unternehmen betroffen sein.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) definiert Scheinselbständigkeit folgendermaßen: „Als scheinselbstständige Arbeitnehmer werden Personen bezeichnet, die formal wie selbstständig Tätige (Auftragnehmer) auftreten, tatsächlich jedoch abhängig Beschäftigte im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV sind.“
 

Rechtslage 2025/2026

Für die Beurteilung von Scheinselbständigkeit gab es 2025 und auch 2026 bislang keine grundlegende Reform. Maßgeblich bleiben weiterhin die bekannten Kriterien des Sozialversicherungsrechts sowie das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. Praktisch wichtig ist nach wie vor die seit dem 1. April 2022 geltende Reform des Statusfeststellungsverfahrens: Seither entscheidet die Clearingstelle nur noch über den Erwerbsstatus („selbstständig“ oder „beschäftigt“). Außerdem wurden unter anderem Prognoseentscheidungen vor Tätigkeitsaufnahme, Gruppenfeststellungen und die Statusentscheidung gegenüber Dritten eingeführt. Diese zusätzlichen Instrumente sind derzeit bis zum 30. Juni 2027 befristet.
 

Selbstständigkeit in Deutschland – ein kurzer Überblick

Im Jahresdurchschnitt 2025 gab es in Deutschland rund 3,7 Millionen Selbstständige. Der zuletzt verfügbare Destatis-Wert zur wirtschaftlichen Abhängigkeit zeigt außerdem: 234.000 Selbstständige arbeiteten 2024 ausschließlich für einen Auftraggeber. Das entsprach 6,7 % aller Selbstständigen.

Wichtig: „Nur ein Auftraggeber“ bedeutet nicht automatisch Scheinselbständigkeit. Laut DRV kann eine solche Konstellation zwar rentenversicherungsrechtlich relevant sein, für Scheinselbständigkeit kommt es aber immer auf weitere Kriterien wie Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die betriebliche Organisation an.

Scheinselbständigkeit einfach erklärt – Video

Scheinselbständigkeit einfach erklärt – Video YER

Du möchtest Dir einen schnellen Überblick über das Thema verschaffen? Das Video erklärt kompakt, was Scheinselbständigkeit ist, welche Kriterien in der Praxis besonders wichtig sind und worauf Unternehmen sowie Freelancer:innen bei der Zusammenarbeit achten sollten.

Mehr Spielraum bei der Projektbesetzung: Wer externe Fachkräfte rechtskonform einsetzen will, braucht nicht nur das Wissen über Scheinselbständigkeit, sondern vor allem die richtigen Partner. Mit YER erhalten Unternehmen Zugang zu qualifizierten Spezialist:innen, geprüften Einsatzmodellen und klaren Rahmenbedingungen für eine flexible und rechtssichere Zusammenarbeit. Mehr über die Leistungen für Unternehmen von YER Deutschland erfahren

Scheinselbstständigkeit: Kriterien und Indizien

Es gibt zwar bestimmte Indizien, die für eine Scheinselbständigkeit sprechen. Es gibt jedoch keine festgelegte Anzahl an allgemeingültigen Kriterien, nach denen eine Scheinselbständigkeit immer als erwiesen gilt. Alle Indizien sind lediglich Anhaltspunkte und es kommt auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls an.

Claudia Keul - General Counsel & Lawyer bei YER

„In der Praxis beobachten wir häufig, dass einzelne Indizien mit Blick auf das Vorliegen einer Scheinselbstständigkeit herausgegriffen und überbewertet werden. Entscheidend ist aber immer die Gesamtschau und damit Betrachtung und Bewertung aller Merkmale der ausgeübten Tätigkeit, die für und gegen eine Scheinselbstständigkeit sprechen. Maßgeblich ist, wie die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, also ob Weisungsgebundenheit besteht und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation vorliegt.“

Claudia Keul, General Counsel & Lawyer bei YER

10 wichtige Indizien für Scheinselbständigkeit

Wirtschaftliche Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber.
Weisungsgebundenheit hinsichtlich Zeit, Ort, Art und Weise der Tätigkeit.
Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers, zum Beispiel durch feste Arbeitszeiten, interne Routinen oder Reporting-Pflichten.
Kaum eigene unternehmerische Entscheidungsfreiheit und keine im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit.
Fehlendes Unternehmerrisiko, etwa weil keine eigenen Investitionen, laufenden Kosten oder wirtschaftlichen Risiken getragen werden.
Nutzung der Infrastruktur des Auftraggebers, etwa Arbeitsmittel, Räume, interne Zugänge oder Firmenmaterial.
Tätigkeiten, die faktisch kaum von den Aufgaben festangestellter Mitarbeiter:innen zu unterscheiden sind.
Arbeitnehmertypische Regelungen, zum Beispiel feste monatliche Vergütung, Urlaubsansprüche oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Keine oder nur geringe eigene Außendarstellung, zum Beispiel fehlende Website, fehlende Akquise oder kein eigenständiger Marktauftritt.
Dauerhafte und enge Zusammenarbeit, bei der Aufträge praktisch nicht abgelehnt oder eigenständig organisiert werden können.

5/6-Regelung

Die 5/6-Regelung ist ein wichtiges Indiz für Scheinselbständigkeit. Sie besagt, dass nicht mehr als 5/6 des Umsatzes eines:einer Freiberufler:in oder Freelancer:in von einem:einer einzigen Kund:in stammen dürfen. Doch auch bei der 5/6-Regelung gilt: Es kommt auf die Gesamtsituation des:der Freelancer:in und des Unternehmens an, von dem er oder sie beauftragt wurde. Wer die 5/6-Regel erfüllt, ist nicht automatisch scheinselbstständig, unterliegt aber oft der Rentenversicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche Selbstständige.

Scheinselbstständigkeit bei Freiberuflern

"Ein häufiger Irrtum in der Praxis ist, die 5/6-Regelung mit Scheinselbständigkeit gleichzusetzen. Das ist eine der vorstehend beschriebenen Überbewertungen. Tatsächlich kann das Eingreifen der sog. 5/6-Regelung bezogen auf die Verteilung des generierten Umsatzes zwar ein mögliches Indiz für eine Scheinselbstständigkeit sein, rechtlich entscheidend ist jedoch immer das Gesamtbild der Zusammenarbeit, insbesondere Weisungsgebundenheit, Eingliederung und die tatsächliche Ausgestaltung des Einsatzes.“ 

Claudia Keul, General Counsel & Lawyer bei YE

Tipp: In unserem Magazin erfährst Du, auf was Du beim Freelancer:in werden achten musst – von der Anmeldung über Tipps bis zur Checkliste. Du bist Dir noch nicht sicher, ob selbstständig oder angestellt sein besser zu Dir passt? Dann informiere Dich jetzt über die Vor- und Nachteile.

Scheinselbständigkeit feststellen: Checkliste

Du bist Freiberufler:in oder Freelancer:in und noch unsicher, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegen könnte? Mit unserer Checkliste verschaffst Du Dir einen ersten Überblick.

Wichtig: Bitte beachte, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine Prüfung der Scheinselbständigkeit im Einzelfall durch eine:n spezialisierte:n Rechtsanwältin:Rechtsanwalt nicht ersetzt.

Je mehr Fragen Du mit „Ja“ beantwortest, desto genauer solltest Du die Zusammenarbeit prüfen.
Bereits wenige Ja-Antworten können auf ein Risiko hindeuten. Bei Unsicherheit empfiehlt sich, Verträge, Projektdurchführung und Dokumentation zu überprüfen und bei Bedarf eine Statusfeststellung in Erwägung zu ziehen.

  1. Arbeitest Du überwiegend oder ausschließlich für einen Auftraggeber?
  2. Gibt der Auftraggeber vor, wann, wo oder wie Du arbeiten sollst?
  3. Bist Du fest in interne Abläufe, Teams oder Routinen eingebunden?
  4. Ist Deine Leistung im Vertrag nur unklar oder sehr allgemein beschrieben?
  5. Kannst Du Aufträge oder konkrete Arbeitsanweisungen praktisch kaum ablehnen
  6. Nutzt Du überwiegend die Arbeitsmittel, Zugänge und Infrastruktur des Auftraggebers
  7. Trittst Du nach außen kaum als eigenes Unternehmen auf?
  8. Trägst Du kaum eigenes Unternehmerrisiko, etwa weil Du keine eigenen Investitionen oder laufenden Geschäftskosten hast?
  9. Arbeitest Du faktisch wie interne Mitarbeiter:innen und übernimmst ähnliche Aufgaben?
  10. Erhältst Du arbeitnehmertypische Leistungen, z. B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder urlaubsähnliche Freistellung?
     

So wird auf Scheinselbständigkeit geprüft

Die Prüfung auf Scheinselbständigkeit erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen einer regulären Betriebsprüfung. Dabei wird jedes Unternehmen, das mindestens eine:n Arbeitnehmer:in beschäftigt, alle vier Jahre überprüft. Es können jedoch auch einzelne Freelancer:innen oder Freiberufler:innen geprüft werden. Hierzu werden nach einer Prüfung des Auftraggebers Kontrollbögen an die Freelancer:innen und Freiberufler:innen verschickt.

Auftraggeber und Auftragnehmer:innen können auch ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, um zu klären, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.

  • Das Statusfeststellungsverfahren ist kostenfrei und dauert laut DRV im Durchschnitt etwa drei Monate.
  • Auch eine Prüfung vor Aufnahme der Tätigkeit ist möglich.
  • Seit dem 1. April 2022 entscheidet die Clearingstelle im optionalen Verfahren über den Erwerbsstatus, also darüber, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.

Statusfeststellungsverfahren: Ablauf und Unterlagen

Ablauf Statusfeststellungs-
verfahren
  1. Anstoß: Zweifel können im Projekt, bei einer Betriebsprüfung oder schon vor Einsatzbeginn entstehen.
  2. Antrag: Auftraggeber oder Auftragnehmer stellen den Antrag bei der Clearingstelle.
  3. Unterlagen: Die DRV prüft Verträge und Unterlagen.
  4. Beteiligung: Beide Seiten werden einbezogen; die Clearingstelle prüft den Einzelfall ergebnisoffen.
  5. Entscheidung: Die DRV entscheidet, ob eine selbstständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt. 
Welche Unterlagen sind wichtig?
  • Vertrag / Honorarvertrag
  • Leistungsbeschreibung / Projektbeschreibung
  • Nachweise zur Durchführung des Auftrags
  • Kommunikations- und Projektsetup
  • Dokumentation zur Weisungsfreiheit, Arbeitsorganisation und eingesetzten Mitteln
  • Gegebenenfalls Erläuterung mündlicher Absprachen
Was passiert danach?

Die Entscheidung der Clearingstelle schafft Rechtssicherheit für den geprüften Sachverhalt.

Wichtig: Ändert sich die tatsächliche Durchführung später wesentlich, sollte die Konstellation erneut geprüft werden.

Die Folgen von Scheinselbständigkeit

Wird Scheinselbständigkeit festgestellt, kann dies für Freelancer:innen oder Freiberufler:innen ebenso wie für Unternehmen Konsequenzen haben, deren Umfang vom jeweiligen Einzelfall abhängt.

Claudia Keul - General Counsel & Lawyer bei YER

„Für Unternehmen wird es besonders riskant, wenn Vertrag und gelebte Zusammenarbeit auseinanderfallen. Werden externe Spezialist:innen im Projektalltag wie Beschäftigte eingesetzt, kann das im Fall einer Prüfung erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen, etwa durch Beitragsnachforderungen, zusätzlichen Prüfaufwand und notwendige Anpassungen in der Organisation.“

Claudia Keul, General Counsel & Lawyer bei YER

Für Freiberufler:innen und Freelancer:innen

Eine festgestellte Scheinselbständigkeit kann für Freiberufler:innen und Freelancer:innen diese Folgen haben:

  • Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen (= Sammelbegriff für Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung), aufgrund des Status als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person.
  • Steuernachforderungen durch das Finanzamt.
  • Rückabwicklung der Umsatzsteuer.
  • Geschädigte Reputation: Feststellung der Scheinselbständigkeit kann das Vertrauen zukünftiger Auftraggeber beeinträchtigen.

Tipp: Eine Alternative zur freiberuflichen Tätigkeit ist die nebenberufliche Selbstständigkeit. In unserem Magazinbeitrag erfährst Du alles Wichtige zu Rechtsform, Steuern und Fördermitteln.

Für Unternehmen

Für Unternehmen kann die Feststellung einer Scheinselbständigkeit folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Wird Scheinselbständigkeit festgestellt, kann die Deutsche Rentenversicherung Sozialversicherungsbeiträge bis zu vier Jahre rückwirkend nachfordern (§ 25 SGB IV). Bei Vorsatz sind sogar bis zu 30 Jahre möglich. Wichtig: Unternehmen können den
    Arbeitnehmeranteil nur sehr begrenzt (für die letzten 3 Monate) von Freelancer:innen
    zurückfordern.
  • Nachzahlung von Steuern.
  • Bußgelder oder Strafen, wenn die Scheinselbständigkeit als vorsätzliche Umgehung von Sozialversicherungsbeiträgen oder anderen Arbeitgeberpflichten angesehen wird.
  • Sonstige rechtliche Konsequenzen: z. B. Statusfeststellungsklagen der Freiberufler:innen oder Freelancer:innen beim Arbeitsgericht (die Person kann den Status als angestellte:r Arbeitnehmer:in einklagen) mit Entgeltfortzahlungsansprüchen, Urlaubsabgeltungsansprüchen, etc.

Folgen für Auftraggeber und Freelancer:innen: Übersicht

Freelancer:in/ Freiberufler:in

Sozialversicherung
Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Einordnung; der Arbeitnehmeranteil kann unter engen Voraussetzungen für die letzten 3 Monate nachträglich berücksichtigt werden.

Steuern
Je nach Fall steuerliche Korrekturen möglich

Arbeitsrecht
Mögliche Ansprüche hängen vom Einzelfall ab

Organisation / Reputation
Reputations- und Planungseffekte, ggf. Anpassung des Geschäftsmodells

Auftraggeber / Unternehmen

Sozialversicherung
Risiko erheblicher Beitragsnachforderungen: bis zu 4 Jahre rückwirkend, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre. Den Arbeitnehmeranteil können Unternehmen nur begrenzt, meist nur für die letzten 3 Monate, zurückfordern.

Steuern
Je nach Fall steuerliche Folgefragen

Arbeitsrecht
Weitere Folgefragen möglich, wenn die Konstellation faktisch einer Beschäftigung entspricht

Organisation / Reputation
Prüfungs- und Dokumentationsaufwand, Projektanpassungen, Reputationsrisiken

So vermeidest Du Scheinselbständigkeit

Eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Freiberufler:innen oder Freelancer:innen und Auftraggebern ist möglich – ganz ohne Scheinselbständigkeit. Wir verraten Dir, auf was Du als Freiberufler:in und Auftraggeber:in achten musst.

Wichtig: Bei Unsicherheiten oder konkreten Fragestellungen empfiehlt sich die individuelle Beratung durch qualifizierte Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen.

Scheinselbstständigkeit verhindern - Freiberuflerin

Freiberufler:innen und Freelancer:innen

Achte auf die folgenden Punkte, um Scheinselbständigkeit zu verhindern:

  • Vielfalt der Auftraggeber, um eine wirtschaftliche Abhängigkeit von einem einzigen Unternehmen zu vermeiden.
  • Eigenständige Unternehmensführung (eigenes Büro, eigene Website usw.).
  • Vertragsgestaltung mit genügend Freiheiten in Bezug auf Arbeitszeit, -ort und -weise und Entscheidungen.
  • Rechnungsstellung (regelmäßig und klar nachvollziehbar).
  • Selbstständige Arbeitsorganisation mit freier Zeiteinteilung und Auftragsakquise.
  • Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen.
  • Sozialversicherung und Steuern (selbstständig für soziale Absicherung sorgen, Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt).
  • Arbeitsverhältnis und Zusammenarbeit mit Weisungsfreiheit und projektorientierter Arbeit.
  • Dokumentation und Beweissicherung (Aufzeichnungen über Tätigkeiten, Auftraggeber, Rechnungen und Arbeitszeiten)

Unternehmen

Achte als Auftraggeber auf die folgenden Punkte bei der Zusammenarbeit mit Freiberufler:innen und Freelancer:innen, um Scheinselbständigkeit zu verhindern:

  • Vertragsgestaltung: Der Vertrag sollte die Selbstständigkeit der Freiberufler:innen oder Freelancer:innen deutlich machen und auf Projektorientierung eingehen.
  • Arbeitsorganisation und -umfeld der Freiberufler:innen oder Freelancer:innen: Weisungsfreiheit und eigene Arbeitsmittel.
  • Auftragsverhältnis
    • Vielseitigkeit: Freiberufler:innen und Freelancer:innen arbeiten nicht ausschließlich für das Unternehmen.
    • Kein durchgehendes Auftragsverhältnis: kontinuierliche Beauftragung über längere Zeiträume vermeiden.
  • Organisatorische Abgrenzung zu Angestellten
    • Unterschiedliche Behandlung: darauf achten, dass Freiberufler:innen oder Freelancer:innen und Angestellte klar unterscheidbar sind in Bezug auf Arbeitsweise, Bezahlung und Integration in das Unternehmen.
    • Externes Auftreten: Freiberufler:innen oder Freelancer:innen sollten nach außen nicht als Teil des Unternehmens  auftreten (z. B. durch Nutzung ihrer Geschäftsadresse oder Firmen-E-Mail-Adresse).
  • Risikobewertung
    • Arbeitsverhältnisse mit externen Dienstleistern auf Anzeichen von Scheinselbständigkeit überprüfen.
    • Alle Vereinbarungen, Mitteilungen und Entscheidungen sorgfältig festhalten.
  • Soziale Absicherung und Rechte: keine Vorteile, die üblicherweise nur festen Mitarbeitenden zugestanden werden, wie z. B. betriebliche Altersvorsorge oder Boni.
  • Klare Kommunikation: Feedback und Bewertungen beziehen sich auf das Ergebnis der Arbeit, nicht auf die Arbeitsweise.

Kompetent besetzen – ohne rechtliche Grauzonen

Ob für kurzfristige Projekte oder langfristige Bedarfe: Mit YER Deutschland finden Unternehmen qualifizierte Fachkräfte für Projekte und langfristige Bedarfe: rechtssicher, flexibel und ohne Risiko von Scheinselbständigkeit. Dank fundierter Beratung, valider Vertragsmodelle und einem gewachsenen Netzwerk bleibt Ihr Recruiting flexibel und sicher zugleich.


Externes Personal finden und Scheinselbständigkeit vermeiden? Eine Alternative zu Freelancer:innen stellt die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) dar. Bei der ANÜ sind Arbeitskräfte bei einem Personaldienstleister wie YER Deutschland angestellt und werden an Unternehmen „entliehen“. Dieses Modell bietet Unternehmen nicht nur Zugang zu hochausgebildeten Expert:innen sondern auch Rechtssicherheit. 
 

FAQ: Häufige Fragen zum Thema Scheinselbständigkeit

Von Scheinselbständigkeit spricht man, wenn ein:e Freiberufler:in oder Freelancer:in laut Vertrag als selbstständig gilt, in der Praxis jedoch abhängig beschäftigt ist.

Scheinselbständigkeit wird anhand mehrerer Kriterien bewertet. Entscheidend ist immer das Gesamtbild der Zusammenarbeit.

Wichtige Indizien sind:

  • Weisungsgebundenheit durch den Auftraggeber
  • Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Unternehmens
  • fehlende unternehmerische Freiheit
  • kein eigenes Unternehmerrisiko

Treffen mehrere dieser Punkte zu, kann eine Tätigkeit als Scheinselbständigkeit eingestuft werden.

Nein. Nur ein Auftraggeber allein bedeutet noch nicht automatisch Scheinselbständigkeit. Es kann aber ein Indiz für wirtschaftliche Abhängigkeit sein und sollte deshalb im Zusammenhang mit weiteren Kriterien betrachtet werden.

In der Praxis erfolgt die Prüfung häufig durch die Deutsche Rentenversicherung, zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsprüfung. Außerdem können Auftraggeber und Auftragnehmer ein Statusfeststellungsverfahren beantragen.

Im Statusfeststellungsverfahren prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob eine Tätigkeit als selbstständig oder als abhängige Beschäftigung einzuordnen ist. Dafür werden Verträge, Projektbeschreibung und die tatsächliche Zusammenarbeit betrachtet.

Je nach Einzelfall können für Unternehmen Nachforderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen, zusätzlicher Prüfungsaufwand und organisatorische Anpassungen entstehen. Auch rechtliche Folgefragen können sich daraus ergeben.

Für Freelancer:innen kann eine Feststellung als scheinselbstständig unter anderem sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Konsequenzen haben. Sie kann außerdem Auswirkungen auf die zukünftige Ausgestaltung der eigenen selbstständigen Tätigkeit haben.

Die 5/6-Regelung wird häufig genannt, ist aber nicht mit Scheinselbständigkeit gleichzusetzen. Ein hoher Umsatzanteil mit nur einem Auftraggeber kann ein Indiz sein, entscheidend bleibt aber immer die tatsächliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit.

Nicht automatisch. Einzelne Abstimmungen gehören zu vielen Projekten dazu. Kritisch wird es eher dann, wenn daraus eine laufende enge Steuerung wie bei Mitarbeitenden entsteht.

Ja, wenn sie für die Projektdurchführung erforderlich sind. Problematisch wird es jedoch, wenn dadurch der Außenauftritt und die praktische Einbindung dadurch wie eine normale interne Beschäftigung wirken.

Beim Werkvertrag steht ein konkreter Erfolg im Mittelpunkt, beim Dienstvertrag eher die Tätigkeit selbst. Für die Frage der Scheinselbständigkeit ist aber nicht nur der Vertragstyp entscheidend, sondern vor allem die tatsächliche Durchführung.

Ja. Auch langfristige Projekte können rechtssicher gestaltet werden, wenn die Zusammenarbeit klar projektbezogen, weisungsarm und organisatorisch sauber abgegrenzt ist.

Unternehmen sollten nicht nur den Vertrag sauber formulieren, sondern auch die Zusammenarbeit im Alltag entsprechend gestalten. Dabei ist entscheidend, dass externe Spezialist:innen nicht wie festangestellte Mitarbeiter:innen eingebunden werden.

Sinnvoll sind eine klare Leistungsbeschreibung, Rechnungen, Nachweise über mehrere Auftraggeber sowie eigene Außendarstellung und Unterlagen, die eine eigenständige Arbeitsweise belegen. Eine gute Dokumentation hilft, die Selbstständigkeit im Zweifel besser nachvollziehbar zu machen.

Bildnachweis: Bild 1: chaylek/stock.adobe.com, Bild 2: Prostock-studio/stock.adobe.com, Bild 3: insta_photos/stock.adobe.com

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